Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch des Wildparks. Mit dem Betreten des Geländes kommt ein Besuchervertrag zustande, auf den diese AGB Anwendung finden.
2. Haftung
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Der Wildpark haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Wildparks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Für sonstige Schäden haftet der Wildpark nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Wildpark nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. -
Eine Haftung für witterungsbedingte Beeinträchtigungen oder Gefahren, insbesondere durch Schnee- und Eisglätte, besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
3. Winterdienst
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Der Wildpark wird überwiegend als naturnahes Gelände betrieben. Während der Wintermonate erfolgt der Winterdienst daher nur eingeschränkt und beschränkt sich in der Regel auf zentrale Besucherbereiche sowie sicherheitsrelevante Zonen.
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Naturwege, Steigungen, Wald- und Wiesenbereiche können witterungsbedingt nicht oder nur unzureichend geräumt oder gestreut sein.
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Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, ihr Verhalten den Witterungs- und Wegeverhältnissen anzupassen. Das Betreten des Geländes erfolgt in diesen Zeiten auf eigene Gefahr.
4. Öffnungszeiten
Es gelten die jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten. Der Wildpark behält sich vor, die Tore nach Ende der Öffnungszeit zu schließen.
5. Hausordnung
Ergänzend zu diesen AGB gilt die Hausordnung des Wildparks in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Hausordnung ist Bestandteil des Besuchervertrags.
Hausordnung des Wildparks
1. Sicherheit & Aufsichtspflicht
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Das Übersteigen von Absperrungen sowie das Greifen in Tieranlagen ist strengstens untersagt.
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Kinder unter 12 Jahren dürfen den Wildpark nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder. -
Den Anweisungen des Wildparkpersonals ist stets Folge zu leisten.
2. Fortbewegung
Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, E-Scootern oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
3. Mitbringen von Tieren
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Das Mitbringen von Tieren ist aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht gestattet.
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Ausgenommen hiervon sind Hunde.
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Hunde sind stets an einer kurzen, festen Leine (keine Rollleine) zu führen.
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Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
4. Fütterungsverbot
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Im gesamten Wildpark gilt ein absolutes Fütterungsverbot, auch mit abgerissenen Zweigen oder Grünfutter.
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Ausgenommen hiervon sind Damwild, Mufflons, Schafe und Ziegen.
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Es darf ausschließlich das an der Kasse oder an den Automaten erhältliche Spezialfutter verwendet werden.
5. Filmen & Fotografieren
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Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt.
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Eine gewerbliche Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
6. Rauchen, Feuer & Drogen
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In geschlossenen Räumen gilt auf dem gesamten Gelände absolutes Rauchverbot.
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Offenes Feuer sowie das Wegwerfen von Zigaretten ist aufgrund der Waldbrandgefahr strengstens untersagt.
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Der Konsum von Drogen und Cannabis ist auf dem gesamten Gelände verboten.
7. Sauberkeit & Fundgegenstände
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Bitte helfen Sie mit, den Wildpark sauber zu halten, und nutzen Sie die bereitgestellten Abfalleimer.
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Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.
8. Musik & Lärm
Der Betrieb von Radio-, Musik- oder ähnlichen Geräten ist im Interesse der Tiere und der Besucherinnen und Besucher untersagt.
9. Hausrecht
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung sind die Mitarbeitenden des Wildparks berechtigt, Besucherinnen und Besucher des Geländes zu verweisen.