Besucherordnung (AGB)
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Das Mitbringen von Tieren ausgenommen Hunden ist aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht gestattet.
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Hunde sind stets an einer festen Leine (keine Rollleine) zu führen. Eventuelle Hinterlassenschaften der Hunde sind zu entsorgen.
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Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im gesamten Wildpark ein absolutes Fütterungsverbot, auch mit abgerissenen Zweigen und abgerupftem Grünfutter. Ausgenommen sind hiervon lediglich Damwild, Mufflons, Schafe & Ziegen.
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Es darf ausschließlich das an Kasse und den Automaten erhältliche Spezialfutter gefüttert werden.
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Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen sind gefährlich für Tier und Mensch und daher strengstens untersagt.
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Filmen und Fotografieren ist für private Zwecke erlaubt. Bei der gewerblichen Nutzung von Wildpark-Fotos ist vorher eine schriftliche Erlaubnis unter Vorlage der entsprechenden Fotos einzuholen.
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Der Betrieb von Radio- und Musikgeräten o.ä. ist im Interesse der Tiere und der Besucher untersagt.
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Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch im Wildpark aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
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Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, E-Scootern und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt.
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Bitte helfen Sie uns unseren Wildpark sauber zu halten. Benutzen Sie die Abfalleimer.
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Bitte geben Sie Fundgegenstände an der Kasse ab.
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Der Kassenbeleg ist während des gesamten Wildparkbesuchs aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.
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Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Wildparks, da wir unsere Tore wenig später schließen.
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In geschlossenen Räumen herrscht auf dem ganzen Wildpark-Gelände absolutes Rauchverbot.
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Offenes Feuer sowie das achtlose Wegwerfen von Zigaretten ist aufgrund der Waldbrandgefahr auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
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Der Konsum von Drogen und Cannabis auf dem Wildparkgelände ist strengstens untersagt.
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Halten Sie sich an die Weisungen des Wildparkpersonals.
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Sollten sich Besucher nicht an die Besucherordnung halten, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, diese aus dem Wildpark zu weisen.